Jugendtreff-Förderung
Jugendorganisationen, die im Jugendrat vertreten sind, aber auch rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen können um Förderung eines Jugendtreffs ansuchen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Jugendtreff gefördert werden:
- Neu-, Zu- und Umbau (bewilligungspflichtige Baumaßnahmen)
- Adaptierung eines bestehenden Gebäudes (nicht bewilligungspflichtige Baumaßnahmen)
- Ausgestaltung
Sie suchen formlos (auch mit kurzem E-Mail an ernst.sachs@noel.gv.at oder Fax 02742/9005-13202 möglich) unter Angabe der Ansprechperson (Name, Adresse und Telefonnummer) und einer kurzen Projektbeschreibung (Neu-, Zu- oder Umbau, Adaptierung oder Ausgestaltung) vor dem Projekt um Förderung eines Jugendtreffs an und erhalten das Formblatt mit den Förderungsrichtlinien.
Die Förderung erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren, finanziellen Zuwendung (auch vor Abschluss des Projektes, nach Einholung von Kostenvoranschlägen) nach Maßgabe des Bedarfes und ohne Rechtsanspruch.
Die Abrechnung erfolgt durch Vorlage von saldierten Rechnungen (Kopien) über die Gesamtkosten des Projektes, die auf den Jugendverein (Jugendgruppe) lauten und vom Jugendverein (Jugendgruppe) bezahlt wurden.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3
Ernst Sachs E-Mail: ernst.sachs@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264, Fax: 02742/9005-13202
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9