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Jugend
in Niederösterreich

Pauschale Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt

 

Beschreibung:

Das Land Niederösterreich kann bestimmte soziale Dienste der freien Jugendwohlfahrt mit jährlichen Pauschalbeträgen fördern.

Formular:

Formblatt - Förderungsansuchen

Formblatt - Verwendungsnachweis

Voraussetzungen:

Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Notwendige Unterlagen:

Die Verwendung der beiden Formblätter ist für die Beantragung und den Verwendungsnachweis im Rahmen der pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt obligatorisch.

Besondere Hinweise:

Die Formulare sind sowohl in elektronischer Form (E-Mail; jeweils im Format „MS-Excel") als auch in Papierform (geschäftsmäßig gefertigt vom Zeichnungsberechtigen) inhaltsgleich dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, vorzulegen. Es wird ersucht, am Format der Formulare keine Änderungen vorzunehmen.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe zu den Formblättern.

Fristen:

Förderansuchen:
bei erstmaliger Antragstellung bis 31. März des laufenden Jahres
bei weiteren Antragstellungen bis zum 31. Jänner des laufenden Jahres

Verwendungsnachweis:
bis 30. April des Folgejahres

Kosten:

Förderansuchen sind von landesrechtlichen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit

Zuständigkeit:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt

Fragen & Antworten (FAQ):

Mehr zu diesem Thema lesen Sie bei den "Häufig gestellten Fragen (FAQ's)"





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pauschale Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt


Dr. Reinhard Neumayer E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16435, Fax: 02742/9005-16120

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 24.04.2012