Voranschlag
Voranschlag des Landes Niederösterreich
Beschlüsse des NÖ Landtages über die Voranschläge 2002 bis 2011.
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aktuell: Voranschlag 2012
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 16. Juni 2011 (Ltg.-909/V-9-2011). > mehr
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Voranschlag 2002
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2003
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2004
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2005
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2006
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2007
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2008
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2009
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. > mehr
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Voranschlag 2010
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 16. Juni 2009 (Ltg.-283/V-7-2009). > mehr
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Voranschlag 2011
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 17. Juni 2010 (Ltg.-559/V-8-2010). > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Budgetdirektor Rudolf Stöckelmayer E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12432, Fax: 02742/9005-15937
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