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Nationaler und internationaler Jugendaustausch
Jugendorganisationen, die im Jugendrat vertreten sind, aber auch rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen können um Förderung eines Jugendaustausches ansuchen. Außerdem hilft Ihnen das NÖ Landesjugendreferat bei der Vermittlung von Kontakten.
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Jugendaustausch gefördert werden:
- Der Besuch der Gastgruppen in NÖ mit Gegenbesuch im Ausland.
- mindestens 2 Nächtigungen in NÖ mit einem kulturellen Schwerpunkt
- mindestens 10 ausländische/inländische Teilnehmer
Sie als Vertreter einer Jugendorganisation, die im Jugendrat vertreten ist oder einer rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen suchen formlos (auch mit kurzem E-Mail an ernst.sachs@noel.gv.at oder Fax 02742/9005-13202 möglich) vor dem Projekt um Förderung eines nationalen oder internationalen Jugendaustausches an und erhalten das Formblatt mit den Förderungsrichtlinien.
Die maximale Förderungshöhe beträgt € 11,-- pro Person und Tag, jedoch insgesamt höchstens € 1.100,-- bei Aufenthalt einer ausländischen Gruppe in Niederösterreich.
Bei der Suche nach Austauschpartnern im Ausland bietet das Jugendreferat Hilfe für niederösterreichische Organisationen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für nationalen und internationalen Jugendaustausch
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3
Ernst Sachs E-Mail: ernst.sachs@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264, Fax: 02742/9005-13202
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3
Ernst Sachs E-Mail: ernst.sachs@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264, Fax: 02742/9005-13202
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9