Förderung von Bibliotheken der Dinge
Mit der Förderung „Bibliothek der Dinge“ soll im Sinne der Ressourcenschonung ein
Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in niederösterreichischen Gemeinden und
Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.
Weiterführende Informationen finden Sie im "Infoblatt zur Förderung von Bibliotheken der Dinge"
Häufige gestellte Fragen zur Förderung von Bibliotheken der Dinge
Leihangebot in Niederösterreich (z.B. Regalsysteme, Boxen zur Aufbewahrung, Erstausstattung mit Verleihgegenständen).
NICHT gefördert werden Personal- und Betriebskosten!
NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Bibliotheken in Niederösterreich.
Die Antragstellung hat VOR Projektbeginn zu erfolgen. Für das Ansuchen ist das bereitgestellte Formular zu verwenden.
Die nicht rückzahlbare Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten und ist mit 4.000 € pro Jahr und Antragstellerin / Antragsteller gedeckelt.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Infoblatt_Foerderung_Bibliothek_der_Dinge_RU3.pdf (pdf, 0.2 MB)
- Download: Antragsformular_Bibliothek_der_Dinge.pdf (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14204
Fax: 02742/9005-14350