Abfallwirtschaftsförderungen

Die Förderungen gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 1992 und Landes-Abfallwirtschaftsplan 2024 dienen der Umsetzung der darin festgelegten Grundsätze und Ziele. Unterstützt werden anbei Investitionen und Maßnahmen, die zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen beitragen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Förderungen:


Förderungen

Beschreibung des Förderumfangs

und %-Anteil der Investitionskosten

Max. Förderhöhe
Abfalltrennbehälter

Bildungseinrichtungen (25%)

Öffentlicher Raum (10%)

€ 1.000,-
(pro Bildungseinrichtung)

€ 10.000,-

Bibliothek der Dinge * 50% der Investitionskosten € 4.000,-
Geschirrmobil 25% der Investitionskosten  
Grünschnittlagerplätze 25% der Investitionskosten € 35.000,-
Regionale Abfallvermeidungskonzepte * Konzepterstellung und Umsetzung mind. einer Vermeidungsmaßnahme € 1.500,-
(pauschal)
ReVital *

Aufbereitungspartner (75%)

ReVital-Shop (60%)

ReVital-Shop Partner (60%)

Optimierung / Modernisierung (70%)

eTransportfahrzeuge (40%)

€ 55.000,-

€ 40.000,-

€ 25.000,-

€ 10.000,-

€ 25.000,-

WSZ-Neubau

pro angeschlossenem EW € 7,-

Zuschlag Koop. € 75.000,

Basisförderung € 10.000,-

Verbandszuschlag  € 10.000,-

ReUse Bonus € 5.000,-

€ 170.000,-
WSZ-Umbau 75% der möglichen Förderung für Neubau € 127.500,-

* neue Förderschiene seit 2025


 

Weitere Förderungen aus verwandten Bereichen

Hier finden Sie Förderungen, die den Bereich "Energie & Klima" thematisch ergänzen, aber anderen Bereichen zugeordnet sind.


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Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
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Tel: 02742/9005-14226
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Letzte Änderung dieser Seite: 16.6.2025
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