ReVital NÖ Förderung
Mit dieser Förderung soll das ReVital-Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und
Vertriebsstandorten in Niederösterreich ausgebaut werden. Ziel ist es, die Sammelmengen und
verkauften ReUse Waren nachhaltig zu erhöhen und die ReUse-Initiative ReVital landesweit zu
etablieren.
Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt zur ReVital Förderung.
Häufige gestellte Fragen zur Förderung von Abfallvermeidungskonzepten
Investitionskosten zur Adaptierung und Einrichtung von
- ReVital-Vertriebsstätten (Shops) oder
- Aufbereitungsbetrieben zur Vorbereitung der Wiederverwendung von Waren, die in
ReVital-Vertriebsstätten verkauft werde
- Vereine
- gemeinnützige Institutionen
- sozialökonomische Betriebe oder
- von diesen gegründete Organisationen
als Revital-Lizenznehmer der NÖ Umweltverbände
Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen. Für das Ansuchen ist das bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.
VOR Umsetzung der Maßnahme:
- Antragsformular Land NÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Stellungnahme der NÖ Umweltverbände (NUV)
- Unterzeichneter Markenlizenzvertrag mit dem NUV als Lizenzgeber
- Vorlage aller erforderlichen, die geförderte Maßnahme betreffenden behördlichen Genehmigungen und Bewilligungen
NACH Umsetzung der Maßnahme:
- Rechnungszusammenstellung
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen
- Anmerkung: Rechnungen können nur im Leistungszeitraum des Genehmigungsjahres bzw. nach festgelegter Frist anerkannt werden.
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Maßnahme | Fördersatz |
Schaffung eines neuen Aufbereitungsbetriebes | 75 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch maximal 55.000 Euro pro Aufbereitungsbetrieb. |
Schaffung einer neuen „ReVital-Shop“ Vertriebsstätte von laut Lizenzvertrag | 60 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch maximal 40.000 Euro pro ReVital-Shop. |
Schaffung eines neuen „ReVital-Shop-Partner“ Vertriebsstätte laut Lizenzvertrag | 60 Prozent der Nettoinvestitionskosten für die Adaptierung und Einrichtung, jedoch maximal 25.000 Euro pro ReVital-Shop-Partner. |
Optimierung und Modernisierung von bestehenden Vertriebsstätten oder Aufbereitungsbetrieben - die dem ReVital Netzwerk beitreten - zum Zwecke einer besseren Verkaufspräsentation (z.B. Optimierung der Beleuchtung, Schaufenstergestaltung etc.) | 70 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal 10.000 Euro. Die Mindestinvestitionskosten betragen 1.000 Euro. |
eTransportfahrzeuge (inkl. Elektro-Lastenräder, Ladeinfrastruktur etc.) sowie Anhänger zur Beförderung von Altwaren | 40 Prozent der Nettoinvestitionskosten, jedoch maximal 25.000 Euro (zusätzlich zur Bundesförderung für E-Fahrzeuge). |
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Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14204
Fax: 02742/9005-14350
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
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Fax: 02742/9005-14350
Letzte Änderung dieser Seite: 16.6.2025