Förderungen
Einen äußerst wirksamen Schutz gegen das Eindringen von solarer Strahlung bietet ein außen-oder zwischenliegender Sonnenschutz bei verglasten Bauelementen (Fenster, Türen, Fixverglasungen etc.).
Als Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung für die Sanierung eines Eigenheimes oder Reihenhauses gilt ein Mindeststandard beim Heizwärmebedarf, zumindest aber eine 40%-ige Verbesserung des Wärmedämmstandards der Gebäudehülle.
Photovoltaik, thermische Solaranlage, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Brauchwasserwärmepumpe
Anlagen, die vorwiegend biogene Brennstoffe oder erneuerbare Umweltenergien nutzen.
Photovoltaik, thermische Solaranlage, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Brauchwasserwärmepumpe
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Eigenheimen.
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -Türen.
Als Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung für die Sanierung eines Eigenheimes oder Reihenhauses gilt ein Mindeststandard beim Heizwärmebedarf, zumindest aber eine 40%-ige Verbesserung des Wärmedämmstandards der Gebäudehülle.
Nachfolgende Gewerke können auch OHNE Energieausweis gefördert werden. Bitte beachten Sie: Es sind nur bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen förderbar.
Das Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen bietet nicht nur die Möglichkeit, das in die Jahre gekommene Traumhaus wieder auf ein dem jetzigen Stand entsprechend, nachhaltiges und energieeinsparendes Gebäude zu bringen, sondern unterstützt auch mit einer noch individuelleren Finanzierung. Somit ist die Förderung noch vielfältiger.
Die Details zur Förderung bzw. zu den Voraussetzungen finden Sie ab 1. Mai 2019 auf dieser Seite.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610