Kundmachung einer Wasserrechtsverhandlung

Gemeinde Behamberg, ABA, BA 32, Erweiterung Blindhofberg, wasserrechtliches Bewilligungsverfahren, wasserrechtliches Verfahren (Behörde: Landeshauptfrau von NÖ)

Das Projekt behandelt die Erweiterung der Kanalisation der MG Behamberg im Bereich Blindhofberg durch folgende Maßnahmen in der KG Wanzenöd: 

  • Errichtung und Betrieb einer Schmutzwasserkanalisation in DN 200 mit einer Länge von 396 m und einer Mischwasserkanalisation mit einer Länge von 21 m
  • Ableitung der Abwässer entsprechend 108 EW im Rahmen des bestehenden Konsenses über die Gemeindekanalisation in die Verbandskläranlage des Reinhaltungsverbandes Steyr und Umgebung
  • Errichtung und Betrieb einer Regenwasserkanalisation in DN 300 bis DN 600 mit einer Länge von 391 m und gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers eines Einzugsgebietes von ca. 2,38 ha über die bestehende Verrohrung DN 600 zum Ramingbach.
  • Errichtung und Betrieb eines Retentionsbeckens mit einem nutzbaren Volumen von 780 m3. Der Notüberlauf des Retentionsbeckens führt die Wässer auf die Landeshauptstraße, die südlich am Retentionsbecken vorbeiführt. 

Der im Zuge der Vorbegutachtung eingeholten gä. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Gewässerschutz vom 22.4.2025 ist Folgendes zu entnehmen:   

- Es ist keine hydraulische Überlastung bestehender Kanäle zu erwarten.

- Die zusätzliche Schmutzfracht ist in der Reserve der Verbandskläranlage des RHV Steyr und Umgebung enthalten.

- Das geplante Retentionsbecken kompensiert die Veränderungen des Oberflächenabflusses durch die geplante Siedlungserweiterung. Aus technischer Sicht sind keine signifikanten Veränderungen der Abflusssituation im Ramingbach durch die geplante Siedlungserweiterung zu erwarten.

- Der Notüberlauf führt die Überlaufwässer auf eine Straßenfläche mit öffentlichem Verkehr. In diesem Zusammenhang ist zu beurteilen, ob infolge der Abflusshöhe bzw. Fließgeschwindigkeit die Überfallwässer Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Von der planenden ZT-GmbH wurde mit Email vom 14. 4. 2025 mitgeteilt, dass eine markante Verschlechterung der Verkehrssicherheit im Projektsgebiet nicht zu erwarten ist. 

Hierüber findet eine mündliche Verhandlung  

am Dienstag, den 03. Juni 2025 um 09:00 Uhr im Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wasserwirtschaft; Landhausplatz 1, Haus 8, 4.Stock, Zimmer 8415, St. Pölten 

statt.

 

Bitte beachten Sie:

Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten/ihrer Bevollmächtigten an der Verhandlung teilnehmen.

Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein.

Der Bevollmächtigter/die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.B. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
  • wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

Als Antragsteller/in beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Behinderung, zwingende berufliche Behinderung oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr) bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.

Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten (Dienstag 8:00 bis 12:00Uhr) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8, Zimmer 8.510 erhoben werden.

In die Projektunterlagen können Sie bei uns ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten einsehen.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14369
Fax: 02742/9005-14040 
Letzte Änderung dieser Seite: 16.5.2025
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